Ferienplan der Stadt Singen

Ferienplan der Stadt Singen

Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung). Unterrichtsfreistellungen und Beurlaubungen, die außerhalb der o.g. Ferienzeiten liegen, sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die in §4 der Schulbesuchsverordnung genannt sind.

Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin/Zeitraum an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsbefreiungen / Beurlaubungen aus Gründen einer individuellen Urlaubsplanung sind grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.


G. Fischer, Schulleiter


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